Vom Arbeitsrecht wird nicht die menschliche Arbeit schlechthin, sondern nur der Vorgang geregelt, durch den die meisten erwerbstätigen Personen in unserer Gesellschaft heute ihren Lebensunterhalt verdienen: Sie arbeiten als Arbeitnehmer im Dienste eines anderen, des Arbeitgebers. Wir beraten und vertreten im Arbeitsrecht die Arbeitnehmer, Arbeitgeber also auch Betriebsräte. Dies ermöglicht uns die Prozesssituationen aus allen Blickwinkel juristisch und wirtschaftlich zu beurteilen und eine entsprechende prozessuale Strategie festzulegen. Wir legen nicht nur Wert darauf die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen, sondern eine wirtschaftliche Lösung und Strategie im Interesse unserer Mandanten aufzuzeigen.
Das Arbeitsrecht in der Bundesrepublik Deutschland findet Lebensverhältnisse vor, die durch das Rechts- und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik geprägt sind.
Das Individualarbeitsrecht bezieht sich insbesondere auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welches seine Grundlage im Arbeitsvertrag hat. Das Kollektivarbeitsrecht befasst sich mit Fragen zur Betriebsverfassung und Mitbestimmung sowie zum Tarifvertragsrecht und Arbeitskampfrecht.